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Die Form der Rechtsgeschäfte im Internationalen Privatrecht - Art. 11 EGBGB
Die Sonderanknüpfung der Form der Rechtsgeschäfte im internationalen Privatrecht, Art. 11 EGBGB, hat eine sehr alte Tradition. Sie hat sich aus dem praktischen Bedürfnis des internationalen Rechtsverkehrs entwickelt. Die Tradition wurde auch mit der Neuregelung des EGBGB am 1.9.1986 nicht gebrochen: Art. 11 alter Fassung wurde nahezu unverändert übernommen. Gleichzeitig fanden allerdings erstmals Normen Aufnahme in das IPR, die - ...

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